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Allgemeine Geschäftsbedingungen

PRÄMABEL
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht und die Bildrechte geklärt werden.


I. DEFINITIONEN

1. Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.

2. Fotograf: Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

3. Kunde: Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.

4. Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.

5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar / Bild / Foto: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, CD-ROM, USB-Stick oder Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten).


II. AUSFÜHRUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT

1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden, bleibt die Gestaltung und Bearbeitung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel.

2. Retuschearbeiten sind in einigen Shootingkosten inbegriffen. In Shootingkosten anderen sind sie nicht inbegriffen und werden separat, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung, in Rechnung gestellt.

3. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.

4. Der Fotograf behält sich vor ein Shooting abzubrechen, wenn ein Tier sich unwohl fühlt, zu gestresst ist und/oder Angst hat. Dem Kunden wir ein Ersatztermin oder die kostenfreie Stornierung offeriert.

5. Die Fotografien werden während 3 Jahren ohne Gewähr archiviert und sind in diesem Zeitraum jederzeit wieder bestellbar. 

6. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen.

7. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist, vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung, am Shootingtag bar oder vor Zustellung der ausgewählten Bilder per Überweisung zu bezahlen. 


III. HAFTUNG

1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten.

2. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

3. Es liegt im Ermessen des Kunden, zu entscheiden, was für seinen Hund/Produkt zumutbar ist oder nicht. Der Fotograf haftet nicht für Schäden die am oder durch den Hund/Produkt entstehen.

4. Eine Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung ist Sache des Kunden.


IV. VERWENDUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT DURCH DEN KUNDEN

1. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung, erhält der Kunde die gekauften Exemplare zur zeitlich unlimitierten, freien privaten Verwendung.

2. Eine Veränderung der Bilder ist, vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung, nicht gestattet.

3. Der Kunde erhält Zugang zu einer privaten Fotogalerie zur Auswahl der Bilder. Passwörter sind vertraulich zu behandeln Die Bilder in dieser Galerie dürfen nicht heruntergeladen und/oder anderweitig vervielfältigt oder geteilt werden.

4. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung, darf der Kunde die fotografische Arbeit nur zu dem unter Ziffer IV.1. genannten Zweck verwenden. Jeder vereinbarungswidrige Gebrauch verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von CHF 2'000 zu bezahlen.

5. Der Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, ist nicht erlaubt. Eine Weitergabe der Bilder an Dritte zur Erstellung von weiteren Produkten (z.B. Collagen oder Aufkleber) ist nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung mit dem Fotografen gestattet.

6. Der Kunde hat bei schriftlicher Vereinabrung bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks in Online- oder Printmedien stets den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Entweder mittels Logo des Fotografen auf dem Bild oder mit einer textlichen Erwähnung unterhalb des Bildes. Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars.

7. Alle Bild- und Urheberrechte bleiben stets beim Fotografen. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.


V. REFERENZEN / VERWENDUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT DURCH DEN FOTOGRAFEN

1. Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen und die erstellten Bilder auf eigenen Social Media Plattformen (wie z.B. eigener Website, Facebook) zu publizieren, sofern keine anderweitige, schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist.

2. Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde ein erweitertes Nutzungsrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, Social Media, in Portfolios, an Kunstaustellungen etc.


VI. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.


5314 Kleindöttingen, im Januar 2023

Tobias Westen Photography
Tobias Westen
Enzianweg 3

CH-5314 Kleindöttingen

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